Wenn die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt, weiß man: bald wird es wieder ernst. Auch Rostock steht in diesem Jahr ein Wahljahr bevor. Neben der Europawahl wird mit der Wahl der Bürgerschaft und der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters auch über wichtige Belange der Hansestadt entschieden. Die im Grundgesetz, Artikel 38, verankerten Wahlgrundsätze für die Bundesebene werden auch auf Kommunalebene aktiviert: Die Wahl wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Art und Weise stattfinden. Am 26. Mai öffnen die Wahllokale in den 134 Wahlbezirken und ca. 1.900 benötigte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind vor Ort, um den Wählerinnen und Wählern zu ermöglichen, sich am politischen Leben mit ihrer Stimmenabgabe zu beteiligen – sowohl kommunal als auch europaweit.

Oberbürgermeisterwahl in Rostock

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist der/die Repräsentant/in der Stadt. Er/Sie ist nicht nur Chef/in im Rathaus, sondern entscheidet über wichtige Belange und trifft zukunftsweisende Entscheidungen. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister in Rostock wird über die Direktwahl in das Amt gewählt. Seit 1999 gilt dieses Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern. Der Wahltermin ist der 26. Mai 2019, welcher von der Rostocker Bürgerschaft festgelegt worden ist. Insgesamt sieben Jahre umfasst die Amtszeit der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden dabei nicht nur von Parteien und Wählergruppen gestellt, sondern es treten auch immer wieder Einzelbewerberinnen und -bewerber an. Die Kandidatin oder der Kandidat darf dabei nicht jünger als 18 Jahre oder älter als 60 Jahre sein, während Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für eine Wiederwahl aufstellen, jünger als 64 Jahre sein müssen. Zudem werden persönliche, qualifizierende Eigenschaften vorausgesetzt für die Ernennung zur Beamtin oder Beamten auf Zeit. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister wird der-/diejenige, welche/r die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Koalitionen im Amt, wie es in Regierungsbildungen geschieht, sind nicht möglich (und es gibt schließlich auch nur eine Kanzlerin). Wird am eigentlichen Wahltag das Mehrheitsgebot nicht erreicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen jenen Bewerberinnen und Bewerbern, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Sollten die Rostocker Kandidatinnen und Kandidaten diese Situation erreichen, ist als Stichwahltermin der 16.06.2019 bereits angedacht worden. Wenn allerdings auch die Stichwahl kein eindeutiges Ergebnis zeigt und es ein Remis gibt, entscheidet das Los. Hierfür ist der Gemeindewahlleiter zuständig, der entsprechend einen Namen zieht.

Die Kandidaten der OB-Wahl 2019

  • Claus Ruhe Madsen (parteilos)
  • Steffen Bockhahn (Die Linke)
  • Uwe Flachsmeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Dirk Zierau (Wählerbündnis UFR)
  • Chris Müller-von Wrycz Rekowski (SPD)
  • Sybille Bachmann (Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)
  • Matthias Bräuer (parteilos)
  • Tom Reimer (parteilos)
  • Edgar Schulze (parteilos)

Per Brief wählen oder lieber vor Ort?

Man kann sich auf zwei unterschiedlichen Wegen an der Wahl beteiligen. Zum einen das direkte Erscheinen im Wahllokal am Wahltag oder zum anderen das Verfahren per Briefwahl. In beiden Fällen ist die Wahlbenachrichtigung unabdingbar. Sie informiert die benachrichtigte Person, das sie im Wählerregister registrierte ist und weist ihr damit einen Platz im Wahlsystem zu. Zudem verhindert die Karte eine vermehrte Stimmenabgabe pro Person und somit Wahlbetrug. Die Wahlbenachrichtigung wird mehrere Wochen (idR. vier bis sechs) vor dem eigentlichen Wahltermin per Post zugestellt. Auf der Karte sind neben den persönlichen Angaben auch der Termin der Wahl sowie der Ort des zugeteilten Wahllokals aufgelistet. Dieses Wahllokal muss die betreffende Person im Fall einer vor Ort Wahl auch aufsuchen. Bei der persönlichen Wahl im Wahllokal sollte neben der Wahlbenachrichtigung auch ein gültiges Ausweisdokument (d.h. Personalausweis oder Reisepass) mitgebracht werden, da die Wahlhelferinnen und -helfer die Person eindeutig identifizieren müssen. Das Wahllokal öffnet in der Regel um 8 Uhr und schließt um 18 Uhr. Gewählt wird alleine. Das heißt, der Stimmzettel wird allein in der Wahlkabine ausgefüllt. Eine zweite Person ist dabei nicht zulässig. Anschließend wird der Wahlzettel in die Wahlurne geworfen. Wer am Wahltag verhindert sein sollte bzw. aus anderen Gründen nicht vor Ort wählen möchte, kann auch per Briefwahl wählen. Dabei wird das Verfahren über die Wahlbenachrichtigung online oder postalisch beantragt, wodurch man den Stimmzettel inklusive doppelten Rückumschlag nach Hause geschickt bekommt. Wichtig hierbei ist die Deadline. Wer die Briefwahl zu spät beantragt oder per Brief wählt, aber den Brief nicht rechtzeitig abschickt (das Datum ist im postalischen Schreiben vermerkt), wird von der Wahl ausgeschlossen. Allerdings hat jede Wählerin und jeder Wähler die Möglichkeit, den/die per Brief gewählte/n Kandidaten/in auch am Wahltag im Wahllokal persönlich abzugeben.

Wer darf den Oberbürgemeister wählen?

Es gibt drei wichtige Voraussetzungen dafür, um als wahlberechtigt zu gelten. Zum einen muss die Person 16 Jahre alt sein. Zweitens gilt die Staatsbürgerschaft. So dürfen Deutsche und Unionsbürgerinnen und -bürger wählen. Und drittens hat jeder ein Recht auf Wahl, der seit mindestens 37 Tagen den Hauptwohnsitz in Rostock hat bzw. sich sonst gewöhnlich aufhält und somit kein nennenswerter Grund besteht, von der Wahl ausgeschlossen zu werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme, die über seine individuelle Wahlbenachrichtigung ausgewiesen wird.

Wie sieht ein Stimmzettel aus?

Die Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl, Europawahl und Wahl der Rostocker Bürgerschaft sind leicht strukturiert, indem alle Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Parteizugehörigkeit aufgelistet ist. Die Stimme erhält jene Person, bei der ein eindeutiges Kreuz gemacht wird. Sollte man bei der falschen Person ein Kreuz machen, wendet man sich an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor Ort. Unter deren Aufsicht wird der Wahlschein zerrissen und man bekommt einen neuen ausgehändigt. Ungültig werden Wahlzettel, die mehr als ein Kreuz enthalten, kein Kreuz enthalten oder andere, Wahlregel-brechende Zeichen aufweisen.

Wann gibt es erste Ergebnisse?

Erste Hochrechnungen werden erst nach dem Schließen der Wahllokale präsentiert. Zwischenzählungen am Wahltag sind nicht zulässig. Der Prozess des Auszählens ist öffentlich zugänglich. Dabei wird zunächst im ersten Zählgang geschaut, ob die Abgabe der Wahlzettel mit  den Stimmabgabevermerken im Wahlregister vor Ort übereinstimmt. Das bedeutet, wenn weniger oder mehr Stimmzettel vorhanden sind, als Personen sich am Tag im Wahllokal registriert haben lassen, muss die Abweichung plausibel begründet werden. Anschließend erfolgt die Stimmenauszählung, wobei zunächst gültige Stimmen von ungültigen getrennt werden. Dann werden die Zettel nach Stimmen zu den jeweiligen Bewerberinnen und Bewerbern sortiert und per Vier-Augen-Prinzip nachgezählt. Dieser Prozess dauert. Zumeist gibt es in der ersten Stunde nach Schließung des Wahllokals erste Hochrechnungen, wobei hier zumeist die Ergebnisse der Briefwahl noch nicht gezählt wurden.

Wie sieht es aus mit der Wahlbeteiligung?

Um mitzubestimmen, wie es auf kommunaler, landesweiter, bundesweiter oder europäischer Ebene zugehen soll, ist die Abgabe der Stimme essenziell. Das Wahlrecht gilt daher als ein hohes Gut für politische Partizipation und Demokratie. Dennoch wird das Recht von vielen nicht wahrgenommen. Zur Wahl des Oberbürgermeisters im Jahr 2005 gingen 42,7% aller wahlberechtigten Personen in Rostock, im Jahr 2012 waren es nur noch 36,5%.

Was wird in Europa gewählt?

Am 26. Mai findet gleichzeitig die Wahl des neuen Europaparlaments statt. Alle fünf Jahre bekommen wir die Möglichkeit, uns auch auf europäischer Ebene mit unserer Stimme politisch zu beteiligen. Dass beide Termine auf einen Tag fallen, ist kein Zufall. In der Regel werden mehrere Wahltermine in einem Jahr, soweit möglich, auf denselben Tag gelegt, was nicht nur für die Wählerinnen und Wähler effizient ist, sondern gleichzeitig Kosten bei der Organisation spart. In ganz Deutschland stellen sich insgesamt 96 Abgeordnete für die Bundesrepublik auf, um in das Europäische Parlament in Brüssel gewählt zu werden. Dieses Parlament bildet somit das einzige Organ, das mittels Wahl eine direkte Legitimation der Völker der Mitgliedsstaaten erhält. Die Europawahl dauert vom 23. bis 26. Mai 2019 an. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Wahltraditionen der einzelnen Mitgliedsländer in der EU. So wird in Deutschland traditionell sonntags gewählt.

Wer darf das Europaparlament wählen?

Wahlberechtigt sind Personen, die eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsangehörige der Europäischen Union sind, die am Wahltag eine Wohnung in Deutschland haben bzw. seit drei Monaten in einem EU-Mitgliedsstaat wohnen und mindestens 18 Jahre sind. Daher können sich Wahlbenachrichtigungen bei der diesjährigen kommunalen und europaweiten Wahl je nach Alter unterscheiden. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält eine Stimme. Auch bei doppelter europäische Staatsangehörigkeit (geltend für Mitgliedsstaaten) sollte das der Fall sein. Bei der Europawahl sank ebenfalls die Wahlbeteiligung über die vergangenen zwei Wahlperioden. Während 2009 noch 43,2% zur Wahl gingen, waren es 2014 dagegen 41%.